Hochschulkollegium

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Das Gremium des Hochschulkollegiums besteht aus 6 Lehrenden, 2 Personen aus dem Verwaltungsbereich und 3 Studierenden (+ Erstazmitglieder). Die Aufgaben des Hochschulkollegiums sind im zukünftigen  § 17 (212 KB) des Hochschulgesetzes definiert.

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§17 des Hochschulgesetz

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