Hochschulkollegium
Aus PH-Wiki
Das Gremium des Hochschulkollegiums besteht aus 6 Lehrenden, 2 Personen aus dem Verwaltungsbereich und 3 Studierenden (+ Erstazmitglieder). Die Aufgaben des Hochschulkollegiums sind im zukünftigen § 17 (212 KB) des Hochschulgesetzes definiert.